Anträge auf allgemeinen Staatszuschuss beim Bayerischen Sängerbund (BSB)
Beschreibung
Antragsfrist für Zuschüsse des Bayerischen Sängerbundes für Noten, Schulungsmaterial, Schulungen, Jugendarbeit, Instrumente etc. – / Förderzeitraum 01.12. Vorjahr - 30.11. laufendes Jahr
Dazu loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten in die Mitgliederverwaltung des BSB ein. Dort klicken Sie auf das Feld „Zuschüsse-Allgemeiner Staatszuschuss".
Es erscheint das entsprechende Online-Antragsformular. Die Formulare orientieren sich an den bisherigen Papierformularen und und sind mit den Stammdaten des Vereins, bzw. des Ensembles vorbelegt. Damit wird Ihnen die Arbeit erleichtert und bisherige Fehlerquellen werden reduziert.
Sobald Sie alle leeren Formularfelder gefüllt und gespeichert haben und die drei Kreuzchen am Ende gesetzt haben, senden Sie den Antrag zunächst online ab. Achtung - nach dem Online-Absenden kann der Antrag nicht mehr geändert werden!
Um die Antragstellung vollständig abzuschließen, müssen Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben. Der unterschriebene Antrag ist zusammen mit den für den jeweiligen Antrag geforderten Anlagen per Briefpost an die BSB-Geschäftsstelle zu senden.